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Werdegang einer Zuchthündin |
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Auszufüllende Formulare:
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| 1. HD-Auswertung.... | ||||
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Jede Hündin und jeder Rüde müssen vor
Erteilung der Zuchtgenehmigung auf |
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| 2. Zuchteignungsprüfung ab 15 Monate... | ||||
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durch den Hauptzuchtwart |
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| 3. Antrag auf Zwingerschutz.... | ||||
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An den Zuchtleiter des NCE Zuchtzulassung mindest Anforderung,
siehe Zuchtordnung des NCE. |
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| 4. Antrag auf Zuchtgenehmigung an den Hauptzuchtwart..... | ||||
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Mindestens 4 Wochen vor Beginn der Hitze, erfolgt innerhalb der nächsten 10 Tage keine Ablehnung ist der Antrag genehmigt. |
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| 5. Deckmeldung an die Zuchtbuchstelle und an den Hauptzuchtwart..... | ||||
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Spätestens 1 Woche nach dem Deckakt. Wurfmeldung wie oben 3 Tage nach dem Wurf. |
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| 6. Im Alter des Wurfes von 7 Wochen.... | ||||
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Anforderung der Zuchtbuchnummern bei
Senden Sie dazu alle Namen der Welpen mit Angabe des Geschlechts an die Zuchtbuchstelle. |
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| 7. Wurfabnahme beim Züchter.... | ||||
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Das Impfen der Welpen erfolgt in der
8 Woche durch Ihren Tierarzt, 2 Tage nach dem Impfen können die Welpen durch den Zuchtwart Tätowiert werden gleichzeitig erfolgt die Wurfabnahme. Folgende Unterlagen müssen dem Zuchtwart vorgelegt werden. Tattoo- Nummern Impfpässe Entwurmungsdaten Vom Tierarzt ausgestellte Gesundheitszeugnisse mit der Tattoo- Nr. und Namen jedes Welpen. |
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| 8. Anfordern der Ahnentafeln bei der Zuchtbuchstelle..... | ||||
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Folgende Unterlagen sind dazu bei der
Zuchtbuchstelle einzureichen |
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Die Abgabe der der Welpen kann ab der 9 Lebenswoche erfolgen.
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Alle erforderlichen Anträge / Formulare finden Sie auf der Webseite unter Zucht! |
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Walter Prost 52156 Monschau / Rohren Markstock 48 Tel: 02472-2737 E.Mail hauptzuchtwart@neufundlaender-nce.de
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